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Share Deal / Asset Deals
Bei einem Share Deal wird die gesamte Unternehmung inkl. der Firmenhülle
vom Käufer übernommen und zwar bei voller Rechtsnachfolge.
Bei einem Asset Deal handelt es sich um eine Unterart des Unternehmenskaufs.
Der Kauf vollzieht sich hierbei durch den Erwerb von Teilen oder
sämtlicher Wirtschaftsgüter (engl. Assets) des Unternehmens.
Hierbei werden die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, also
Grundstücke, Gebäude, Maschinen und einzelne Verbindlichkeiten
oder Verträge einzeln übertragen. Vermögensgegenstände,
die einem Gesellschafter gehören, jedoch von der Gesellschaft
genutzt werden, z. B. Immobilien gehen beim Übergang der Gesellschaftsbeteiligung
nicht mit über. Eine Rechtsnachfolge kann bei dieser Variante
unter gewissen Voraussetzungen im Normalfall umgangen werden.
Die Übertragung der Assets bzw. Rechte geschieht an einem
vertraglich vereinbarten Stichtag. Übergang der einzelnen Wirtschaftsgüter
erfolgt durch Einigung und Übergabe. Die Übertragung von
Grundstücken durch eine notarielle Auflassung und Eintragung
in das Grundbuch.
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