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Umgründung
Wer von einer Umgründung spricht, versteht darunter zumeist einen der folgenden Vorgänge:
- "Spaltung" einer Kapitalgesellschaft
in zwei oder mehrere Nachfolgegesellschaften.
- "Zusammenschluss" zu einer Mitunternehmerschaft oder Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse an Mitunternehmerschaften.
- "Verschmelzung" von Kapitalgesellschaften oder Betrieben.
- "Umwandlung" eines Unternehmens in eine andere Gesellschaftsform.
Bevor eine Umgründung durchgeführt wird, ist zu klären,
welches Ziel mit der Umgründung erreicht werden soll und ob
erreicht werden kann. Hierbei spielen meistens rechtliche und/oder
steuerliche Überlegungen eine Rolle oder aber auch Veränderungen
in der Gesellschafterstruktur.
Kann das gewünschte Ziel erreicht werden sind folgende Vorgänge einzuleiten:
- steuerliche und bilanzielle Überlegungen prüfen
- Vertragsverhältnisse mit Schuldnern, Banken, Versicherungen,
Mietern und Gläubigern zu berücksichtigen.
- Zustimmung der einzelnen Vertragspartner einholen
- Steuern und Abgaben optimieren
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